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Fon​ds sexueller Missbrauch

D​ie Schoßraum-Prozessbegleitung ist mittlerweile anerkannte Methode beim Fonds Sexueller Missbrauch vom Bundesministerium für Familie und damit der finanzierungsfähig unabhängig von den Krankenkassen.

Betroffene sexualisierter Gewalt im Kindes- oder Jugendalter im familiären Bereich und Betroffene, die in Institutionen des Bundes sexuellen Kindesmissbrauch erlebt haben, können Anträge auf Hilfeleistungen aus dem ergänzenden Hilfesystem an die Geschäftsstelle des Fonds richten.

Ich bin beim Fonds sexueller Missbrauch zugelassene Schoßraum-Prozessbegleiterin.

Wenn sie betroffen sind von sexualisierter Gewalt im Kindes- oder Jugendalter im familiären oder institutionellen Bereich, können Sie dort einen Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten stellen.

Näheres entnehmen Sie der Internetseite: Fonds Sexueller Missbrauch

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